Honorar
Als Heilpraktikerin ist es mir leider nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Für privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Menschen mit Zusatzversicherungen stelle ich, sofern gewünscht, gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.
Je nach Versicherung, abgeschlossenem Versicherungsvertrag und in Anspruch genommener Leistung können so kleinere bis größere Anteile oder im (seltenen) Einzelfall auch einmal der gesamte Rechnungsbetrag von Ihrer Versicherung übernommen werden. Grundsätzlich ist jeweils unabhängig von der Leistung der einzelnen Kassen bzw. Beihilfestellen der Rechnungsbetrag in voller Höhe von Ihnen zu begleichen.
Für Selbstzahler naturheilkundlicher Therapien bzw. der Energieheilung bin ich gerne bereit, sofern die finanzielle Situation im Einzelnen real knapper sein sollte, ggf. einen Sondertarif zu vereinbaren. Das Gleiche gilt für Kinder.
Ebenso können Sie mich gerne bei Interesse an kurmäßig über eine vorher vereinbarte Anzahl von fein und individuell aufeinander abgestimmten therapeutischen Anwendungen ansprechen. Auch in diesem Fall bin ich gerne bereit, einen Sondertarif mit Ihnen zu vereinbaren.
Bitte sprechen Sie mich in allen Fällen persönlich darauf an. - Danke.
Im Einzelnen
Wachstumsorientierte Psychotherapie
Einzelarbeit:
60 Minuten 100 Euro
90 Minuten 140 Euro
Einzelarbeit im beruflichen Kontext für Menschen, die in einer Führungsfunktion tätig sind bzw. in einem Weiterbildungskontext arbeiten:
60 Minuten 120 Euro
90 Minuten 160 - 175 Euro
Paararbeit:
60 Minuten 150 Euro
90 Minuten 190 Euro
pro Paar
Naturheilkundliche Therapien sowie Energieheilung
60 Minuten 80 - 100 Euro
90 Minuten 110 -140 Euro
(siehe Ausführungen hierzu jeweils oben)
Naturerfahrungen
individuell nach Vereinbarung
Sie können Ihre Termine abgestimmt nach Ihren Erfordernissen und Bedürfnissen individuell mit mir vereinbaren.
Ganz bewusst unterhalte ich keine Laufpraxis. Somit ist das Honorar auch dann in voller Höhe von Ihnen zu bezahlen, wenn der vereinbarte Termin, unabhängig vom Grund Ihrer Absage, nicht mindestens 48 Stunden vorher von Ihnen abgesagt wird, es sei denn es findet sich für die vereinbarte Zeit kurzfristig ein Ersatz für Ihren Termin. Dadurch ergibt sich die notwendige Ruhe und Zuverlässigkeit in der Praxisorganisation.
Falls gewünscht und bei Stimmigkeit, biete ich gerne, beispielsweise bei Krankheit oder in Sondersituationen, einen Termin über Skype bzw. Telefon als Alternative an, so dass nicht immer ein (kompletter) Terminausfall erfolgen muss.